Allgemeine Hausordnung der VS Schönau
Es ist notwendig einige Regeln einzuhalten, damit wir uns alle in der Schule wohl fühlen und ungestört lernen können.
- Pünktlichkeit:
Wir kommen rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn zur Schule und gehen alleine in die Klasse. Für Aufsicht ist gesorgt.
2. Höflichkeit:
Wir begegnen allen Menschen im Schulhaus mit Respekt und Höflichkeit. Wir vergessen nicht darauf zu grüßen. Wir sagen „Bitte!“ und „Danke!“. Das stärkt unsere Gemeinschaft.
3. Ordnung:
Wir geben auf unsere Schulsachen und das Eigentum der Schule acht. „Vergessenes“ kann am Nachmittag nicht aus der Klasse geholt werden. Das gilt auch für die Hortkinder!
Die Lehr- und Lernmittel beleben und unterstützen den Unterricht. Wir gehen sorgsam damit um! Absichtliche Beschädigung muss der Verursacher bezahlen! Wir trennen und vermeiden Müll.
4. Arbeitsklima:
Das Handy und die Smartwatch bleiben während des gesamten Aufenthaltes im Schulgelände ausgeschaltet und werden in der Schultasche aufbewahrt. Wertvoller Schmuck, andere Wertgegenstände, elektronische Spielgeräte und gefährliche Gegenstände bleiben zu Hause.
Wenn Kinder in der Aula arbeiten, verhalten sich alle ruhig.
5. Hygiene/Gesundheit:
Es besteht Meldepflicht bei Lausbefall und bei Erkrankung an Masern.
Nach der Benützung der Toilette waschen wir uns die Hände. Wir denken an unsere Umwelt und gehen sparsam mit den Papierhandtüchern und dem WC-Papier um!
6. Kleidung:
Wir tragen im Schulhaus Hausschuhe. Im Turnunterricht tragen wir Turnkleidung. Kappen bleiben in der Garderobe.
7. Schuljause:
Die Schuljause soll Energie für die kommenden Unterrichtsstunden bieten und möglichst gesund sein. Bitte keine Naschereien und Salzgebäck und auch keine koffeinhaltigen Getränke wie Eistee, Cola oder sonstige Limonaden. (Dies gilt auch bei Ausflügen und Wandertagen!)
8. Für die Eltern:
Das Fahren mit Fahrrädern ist ohne erwachsene Begleitperson laut Straßenverkehrsordnung erst ab dem 12. Geburtstag oder ab erfolgreich abgelegter Fahrradprüfung erlaubt.
Das Fahren mit Scootern ist bereits ab 8 Jahren auf dem Gehsteig erlaubt.
Die Eltern werden ersucht, Mitteilungen der Klasse und der Schule durch ihre Bestätigung auf Schoolfox ZEITNAH zur Kenntnis zu nehmen.
